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   LSG Schleswig-Holstein, 06.01.2016 - L 5 KR 209/15 B ER   

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https://dejure.org/2016,214
LSG Schleswig-Holstein, 06.01.2016 - L 5 KR 209/15 B ER (https://dejure.org/2016,214)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.01.2016 - L 5 KR 209/15 B ER (https://dejure.org/2016,214)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - L 5 KR 209/15 B ER (https://dejure.org/2016,214)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilrechtsschutz gegen die Vollziehung von Beitragsbescheiden; Zwingender Erlass von Beitragsschulden; Anordnungsanspruch bei einer Ermessensentscheidung; Überprüfung eines bestandskräftigen Bescheids

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilrechtsschutz gegen die Vollziehung von Beitragsbescheiden

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Verwaltungsakte; Beschränkung des Erlasses bzw. der Ermäßigung von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen auf die aus § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V resultierende ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 279
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13

    Beiträge - hauptberuflich selbstständig - Erwerbstätige - bestandskräftiger

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.01.2016 - L 5 KR 209/15
    Ein Fall, in dem die Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides in diesem Sinne evident ist, weil sie schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren so eindeutig auf der Hand liegt, dass eine Fortsetzung der Vollstreckung für den Betroffenen sich als klares Unrecht erweisen würde, ist nur dann gegeben, wenn entweder der geltend gemachte materiell-rechtliche Anspruch auf Einstellung der Vollstreckung völlig unzweifelhaft besteht (Variante 1) oder die Interessenlage zugunsten des Antragstellers so eindeutig ist, dass eine Fortsetzung der Vollstreckung nicht in Betracht kommt (Variante 2) (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2013 - L 9 KR 254/13 B ER -, juris Rdnr. 4).
  • LSG Bayern, 25.01.2010 - L 11 AS 796/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsschutzbedürfnis - bestandskräftiger

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.01.2016 - L 5 KR 209/15
    Insoweit verkennt der Antragsteller nämlich, dass Rechtsmittel gegen einen bestands-/rechtskräftigen Verwaltungsakt keine aufschiebende Wirkung haben (vgl. Keller in Meyer-Ladewig u. a., SGG-Kommentar, § 86b Rz. 7; Bayerisches LSG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - L 11 AS 796/09 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - L 14 AL 174/11

    Heilpraktikerin - einstweiliger Rechtsschutz - Umschulung - Ermessen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 06.01.2016 - L 5 KR 209/15
    Allerdings bedarf dieser Umstand der Berücksichtigung bei einer zusprechenden Entscheidung dergestalt, dass das Ermessen so weit reduziert ist, dass ein Anordnungsanspruch besteht (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - L 14 AL 174/11 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2021 - L 11 KR 3810/19

    Krankenversicherung - Erlass von Beiträgen - Rentner - Zuständigkeit des

    Die Vorschrift bezieht sich damit allein auf Beitragsschulden und Säumniszuschläge aus einer Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (allgemeine Meinung, vgl LSG Berlin-Brandenburg 04.02.2015, L 9 KR 179/14; LSG Schleswig-Holstein 06.01.2016, L 5 KR 209/15 B ER, NZS 2016, 279; LSG Nordrhein-Westfalen 17.03.2016, L 16 KR 13/15; Felix in jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 256a Rn 11; Hebeler in LPK-SGB V, 5. Aufl 2016, § 256a Rn 2; Hornig in Krauskopf, SGB V, Stand September 2020, § 256a Rn 7; Mecke in Becker/Kingreen, SGB V, 7. Aufl 2020, § 256a Rn 5, 7; Peters in Kasseler Kommentar, Stand September 2020, § 256a SGB V Rn 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2019 - L 11 KR 3587/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Vollstreckung nach

    Für den einstweiligen Rechtsschutz im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X habe das jedoch zur Folge, dass im Anordnungsanspruch eine offensichtliche Rechtswidrigkeit des belastenden Bescheides mit der Folge zu fordern sei, dass der geltend gemachte materiell-rechtliche Anspruch unzweifelhaft bestehe (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht 06.01.2016, L 5 KR 209/15 B ER, Rn 18, juris).
  • SG Augsburg, 06.04.2022 - S 10 KR 80/22
    Allerdings bedarf dieser Umstand der Berücksichtigung bei einer zusprechenden Entscheidung in der Gestalt, dass das Ermessen so weit reduziert ist, dass ein Anordnungsanspruch besteht (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2011, Az. L 14 AL 174/11 B; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.01.2016, AZ. L 5 KR 209/15 B ER).
  • SG Augsburg, 05.04.2022 - S 10 KR 80/22

    Kein Anspruch auf Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund Einzahlung von

    Allerdings bedarf dieser Umstand der Berücksichtigung bei einer zusprechenden Entscheidung in der Gestalt, dass das Ermessen so weit reduziert ist, dass ein Anordnungsanspruch besteht (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.10.2011, Az. L 14 AL 174/11 B; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.01.2016, AZ. L 5 KR 209/15 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 5 KR 2959/16
    Allein Absatz 3 der Vorschrift bezieht freiwillige Mitglieder in die Regelung mit ein, insoweit jedoch nur hinsichtlich der noch nicht gezahlten Säumniszuschläge (so auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.01.2016 - L 5 KR 209/15 B ER -, in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2016 - L 4 KR 519/16
    Zwar kann die Vollstreckung aus bestandskräftigen Bescheiden bei einem Antrag nach § 44 SGB X vorläufig untersagt werden (s. etwa: erkennender Senat, ua Beschluss vom 7.9.2016, L 4 KR352/16 B ER; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.1.2016 - L 5 KR 209/15 B ER -, juris, jeweils mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 16 KR 611/16
    Für den einstweiligen Rechtsschutz im Rahmen eines solchen Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X hat das jedoch zur Folge, dass im Anordnungsanspruch eine offensichtliche Rechtswidrigkeit des belastenden Bescheides mit der Folge zu fordern ist, dass der geltend gemachte materiell-rechtliche Anspruch unzweifelhaft besteht (vgl Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 6. Januar 2016 - L 5 KR 209/15 B ER, juris).
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